Turn- und Sportverein Grasleben von 1892 e.V.

Der Ehrenrat

Zusammensetzung

  • Dietmar Osteroth (Vorsitzender)
  • Jürgen Ebering jun.
  • Gero Janze
  • Frank-Michael Nothdurft
  • Katarina Thieme-Hohe

Kontakt

Anschrift: TSV Grasleben, Ehrenrat, Walbecker Tor 4, 38368 Grasleben

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Ehrenrat (§ 18 der Satzung)

Der Ehrenrat besteht aus einem Obmann bzw. einer Obfrau und zwei Beisitzern/innen sowie zwei Ersatzmitgliedern. Seine Mitglieder dürfen kein anderes Amt im Verein bekleiden und sollen nach Möglichkeit über 35 Jahre alt sein. Sie werden von der Jahreshauptversammlung auf die Dauer von 2 Jahren gewählt. Wiederwahl ist zulässig.
 

Aufgaben des Ehrenrats (§ 19 der Satzung) 

(1) Der Ehrenrat entscheidet - als Schiedsgericht - mit bindender Kraft über Streitigkeiten und Satzungsverstöße innerhalb des Vereins, soweit der Vorfall mit der Vereinszugehörigkeit in Zusammenhang steht und nicht die Zuständigkeit eines Sportgerichts eines Fachverbandes gegeben ist.

(2) Er beschließt ferner über den Ausschluss von Mitgliedern gemäß § 9 der Vereinssatzung. Er tritt auf Antrag jedes Vereinsmitgliedes zusammen und beschließt nach mündlicher Verhandlung, nachdem den Betroffenen Zeit und Gelegenheit gegeben ist, sich wegen der erhobenen Anschuldigungen zu verantworten und zu entlasten.

 (3) Er darf folgende Strafen verhängen:

    1. Verwarnung,
    2. Verweis,
    3. Aberkennung der Fähigkeit, ein Vereinsamt zu bekleiden mit sofortiger Suspendierung,
    4. Ausschluss von der Teilnahme am Sportbetrieb bis zu 2 Monaten,
    5. Ausschluss aus dem Verein.

(4) Jede dem/der Betroffenen belastende Entscheidung ist diesem/dieser schriftlich mitzuteilen und zu begründen.